Schulordnung

Wir haben gemeinsam mit Eltern und SV eine neue Schulordnung entworfen. Jeder Schüler und jede Schülerin unterschreibt zu Beginn des Schuljahres die Schulordnung. Diese Schulordnung gilt für alle am Schulleben beteiligten Personen. Wir besprechen im Klassenrat regelmäßig Punkte der Schulordnung und erinnern uns gegenseitig respektvoll an die Einhaltung.

Verabschiedet am 12.09.2023

  • MITWIRKUNG AN DER SCHULORDNUNG UND IHRE VERBINDLICHKEIT
    • Alle am Schulleben Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Erziehungsberechtigte, städtisches Personal) haben sich in einem demokratischen Prozess an der Erarbeitung der Schulordnung beteiligt.
    • Mit Mehrheit gefasste Beschlüsse sind für alle verbindlich.
    • Anträge auf Änderung können am Anfang eines jeden Schuljahres (Schulkonferenz) gestellt werden.
    • Die Schulordnung wird bei der Schulanmeldung von den Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern gelesen, verstanden und unterschrieben.
    • Die Schulordnung liegt in verschiedenen Sprachen vor.
    • Die Schulordnung wird jährlich im ersten Klassenrat des neuen Schuljahres wiederholt und dies wird im Klassenbuch vermerkt.
  • VORBEMERKUNGEN

Respekt ist Grundlage für gutes Zusammenleben in der Schule. Das bedeutet für mich:

  • Ich behandle alle Menschen gleich gut – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung/ Identität, Hautfarbe, Meinung, Religion, Alter und Schulformen.
    • Ich begegne Anderen freundlich und höflich.
    • Ich löse Konflikte gewaltfrei.
    • Ich setze mich für ein friedliches Zusammenleben ein.
  • Eine Schulordnung enthält Regeln, die das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft erleichtern sollen, so dass alle sich wohlfühlen und etwas leisten können.
    • Sie bietet einen verlässlichen Orientierungsrahmen, der SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern ein friedvolles Miteinander ermöglicht und ein Klima von Toleranz und gegenseitiger Rücksichtnahme schafft.
    • Dabei weisen ihre Regeln dem Einzelnen Verantwortung für die Gemeinschaft zu und schützen Personen und Sachen.
  • ALLGEMEINES VERHALTEN
    • Wir gehen friedlich und freundlich miteinander um.
    • Wir lösen Probleme in der Schule ohne Gewalt.
    • Konflikte klären wir friedlich und respektvoll untereinander oder holen uns Unterstützung von den Erwachsenen.
    • Wir bringen keine Waffen mit in die Schule.
    • Wir gehen in den Fluren und in den Treppenhäusern langsam. Wir rennen nicht.
    • Wir reden ruhig, freundlich und respektvoll miteinander.
    • Wir nehmen uns gegenseitig keine Sachen weg.
    • Materialien, Möbel und Räume behandle ich gut.
    • Wenn ich etwas kaputt mache, muss ich es ersetzen oder bezahlen. 
    • Ich halte die Schule sauber. 
    • Ich trage in der Schule angemessene und ordentliche Kleidung. 
    • Wir haben unser gesamtes Material im Unterricht bereit/vorhanden.
  • PAUSENREGELN

Die folgenden Regeln gelten auf dem gesamten Gelände des Schulzentrums. Insbesondere auch in den Pausen gelten die allgemeinen Verhaltensregeln der Schulordnung.

  • Die Lehrkraft beendet den Unterricht, bis dahin verhalte ich mich ruhig im Klassenzimmer.
    • Die 5-Minutenpause nutze ich dafür, den Raum zu wechseln oder meine Unterrichtsmaterialien bereitzulegen. Bei einer Doppelstunde entfällt die 5-Minuten Pause.
    • Zu Beginn der großen Pause verlasse ich zügig den Klassenraum und gehe auf den Schulhof.
    • Bei schlechtem Wetter kann ich das PZ nutzen (Durchsage beachten).
    • SchülerInnen der 9. Und 10. Klasse dürfen in den Pausen den Innenhof am PZ nutzen (Schultreff).
    • In den Pausen halte ich mich nicht in den Unterrichtsräumen, den Fluren oder im Treppenhaus auf.
    • Das Werfen von Gegenständen (Eicheln, Schneebällen…) ist verboten.
    • Ballspielen ist auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.
    • Spiele und Bälle können für die Pause gegen Pfand ausgeliehen werden.
    • Ich verlasse in den Pausen nicht den Schulhof.
    • Ich habe das Recht an der aktiven Pause teilzunehmen.
    • Ich halte mich an die Regeln der Mensa.
    • Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot.
    • Ich nutze die Pause zum Essen, Trinken, Bewegen an der frischen Luft, für Toilettengänge und Termine bei den Sozialpädagogen und im Sekretariat.
  • VERHALTEN IM UNTERRICHT
    • Zu Unterrichtsbeginn lege ich mein Unterrichtsmaterial bereit.
    • Kappen, Kapuzen, Mützen und Jacken lege ich ab.
    • Wir zeigen eine angemessene Arbeitsbereitschaft.
    • Zur Begrüßung sind wir leise und stehen auf.
    • Wir halten die Sitzordnung ein und verlassen den Platz nicht unaufgefordert.
    • Ich gehe in der Regel in den großen Pausen zur Toilette.
    • Wir essen und trinken im Unterricht nicht (außer Wasser).
    • Wir gehen respektvoll miteinander um und sind leise.
    • Wir halten uns in der gesamten Unterrichtszeit an die vereinbarten Regeln.
    • (Die Lehrkraft beendet den Unterricht.)
  • VERANTWORTUNGSVOLLERUMGANG MIT MEDIEN

Wir wollen an einer zeitgemäßen Bildung teilhaben. Mit Chancen und Gefahren der digitalen Welt setzen wir uns auseinander und wahren eine kritische Haltung. 

  • Ich verwahre mein Handy und mein Tablet auf dem Schulgelände stumm und unsichtbar. 
    • In allen Unterrichtsräumen gibt es eine Ablagemöglichkeit für diese Geräte. 
    • Zum Schutz jedes Einzelnen ist das Aufnehmen, Weiterleiten und Zeigen von Bild- und Tonmaterial verboten. 
    • Im Notfall kann ich Anrufe über das Sekretariat oder den Trainingsraum tätigen.
    • Ich darf mein Handy oder Tablet nur für unterrichtliche Zwecke nutzen, wenn die Lehrkraft dies erlaubt.
    • In der Mittagspause dürfen wir elektronische Geräte nur außerhalb des Schulgebäudes nutzen. Dabei achten wir die Persönlichkeitsrechte und Datenschutzbedingungen.
  • MAẞNAHMEN BEI VERSTÖẞEN

Bei Verstößen gegen die Schulordnung werden je nach Schwere und Häufigkeit folgende Maßnahmen entsprechend Schulgesetz § 53 ergriffen:

Erzieherische Einwirkungen, z.B.:

  • das erzieherische Gespräch
    • die Ermahnung
    • der Ausschluss vom laufenden Unterricht
    • Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung des angerichteten Schadens 

(z.B. Sozialstunden)

  • Ausschluss von Schulveranstaltungen

Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Schulg. sind:

  • schriftlicher Verweis                                                                                     
  • Überweisung in eine parallele Lerngruppe   
  • Ausschluss vom Unterricht bis zu 14 Tagen                                                 
  • Androhung der Entlassung von der Schule                           
  • Entlassung von der Schule